Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Details

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

NameAnbieterZweckAblauf
wirebeweka.comDer Cookie ist für die sichere Anmeldung und die Erkennung von Spam oder Missbrauch der Webseite erforderlich.Session
cmnstrbeweka.comSpeichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies.1 Jahr

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

NameAnbieterZweckAblauf
_gaGoogleRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_gatGoogleWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken.1 Tag
_gidGoogleRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren1 Tag
Impressum
Besitz von Rindfleisch strafbar

Besitz von Rindfleisch strafbar

In Indien ist jetzt nicht mehr nur das Schlachten von Kühen strengstens verboten, sondern auch das von Bullen, Ochsen und Kälbern

Der indische Bundesstaat Maharashtra hat den Besitz und den Verkauf von Rindfleisch per Gesetz verboten. Damit ist dann nicht mehr nur das Schlachten von Kühen strengstens verboten, sondern auch das von Bullen, Ochsen und Kälbern.
Ebenfalls sieht der Bundesstaat für das Besitzen und Verkaufen von Rindfleisch Geldbußen als auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Wasserbüffel dürfen hingegen weiterhin geschlachtet und vermarktet werden, weil diese nicht zu den „heiligen Rindern“ zählen.

Quelle: „Besitz strafbar“ aus dlz agrarmagazin Juni 2015